Glückwünsche im Freundes- oder Bekanntenkreis
Anlässe gibt es viele, zu denen man Freunden oder Bekannten, aber auch der Familie Glückwünsche entweder persönlich oder schriftlich zukommen lässt. Wenn man den oder die zu Beglückwünschende gut kennt, dann darf es auch mal eine freche Karte oder ein flapsiger Spruch sein. Das nimmt auch wirklich kaum einer Übel, meistens werden sogar die frechsten Karten herumgezeigt. Natürlich darf auch im Freundeskreis oder in der Familie der Bogen nicht überspannt werden. Die Anlässe und die Art Glückwünsche zu übermitteln sind ganz unterschiedlich. Wenn man als Gast zu einem Geburtstag, Hochzeit oder Ehejubiläum eingeladen wird, hat man die Möglichkeit entweder persönlich mündlich oder durch überreichen einer Glückwunschkarte zu gratulieren. Ist man nicht eingeladen, bleibt meistens nur die schriftliche Übermittlung von Glückwünschen. Der Schreibwarenhandel hält eine Vielzahl von Glückwunschkarten bereit, wer kreativ ist, kann aber auch die Glückwunschkarte selbst produzieren oder basteln. Im Internet findet der Interessierte Bastelanleitungen und Material für die universelle persönliche Glückwunschkarte. Natürlich findet man auch originelle und sinnreiche Sprüche für die verschiedensten Glückwünsche. Im Zeitalter des Internets und des Mobilfunks gehen Glückwünsche auch via E-Mail oder SMS. Bei besonderen Anlässen, wie einen runden Geburtstag oder eine silberne Hochzeit, sollten die Glückwünsche aber in einer gewissen Form übermittelt werden.

Offizielle Glückwünsche

Bei den offiziellen Glückwünschen ist ein flapsiger oder gar frecher Spruch eher unangebracht. Wenn man einem Geschäftspartner oder langjährigem Kunden Glückwünsche zu hochoffiziellen Anlässen übermitteln möchte, so sollte hier unbedingt die Form gewahrt werden. Die Glückwünsche müssen nicht steif klingen, aber eine höfliche distanzierte Glückwunschkarte ist nicht nur angebracht, sondern auch eine wichtige Möglichkeit Geschäfts- oder Kundenkontakte aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Firmen, die regelmäßig mit geschäftlichen Glückwünschen zu tun haben, haben oft auch firmeneigene Glückwunschkarten. Neben Geburtstagen und Jubiläen ist durchaus auch üblich Geschäftspartnern und guten Kunden zu Weihnachten und Jahreswechsel entsprechende Grußkarten und kleine Präsente zu überreichen. Dies ist auch ein wichtiges Mittel der Kundenbindung. Ein Sinnspruch, der aber nicht standardisiert sein sollte, kommt auf geschäftlicher Ebene ebenso gut an, wie im gesellschaftlichen Bereich des öffentlichen Lebens. Geschäftliche Glückwünsche bedürfen also einer gewissen Form. Das Gleiche gilt aber auch für überbrachte oder übersandte Geschenke und Aufmerksamkeiten. So darf das Blumenbudget auch mal etwas üppiger ausfallen, wenn es der Anlass zulässt oder sogar empfiehlt. Bei Unternehmen der Finanz oder Versicherungswirtschaft ist es durchaus üblich, wenn ein Versicherungsnehmer oder guter Bankkunde heiratet, sich mit einem geschäftlichen Glückwunsch in Erinnerung zu bringen. Eine Gratulation kann sogar gute Umsätze bescheren.

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